• Eine Nennung erfolgt, wenn die bezeichneten Stoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse als Zutat im Endprodukt enthalten sind.
  • Die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (EU-Lebensmitteloínformationsverordnung 1169/2011). Es gibt darüber hinaus auch noch andere Stoffe, die Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten auslösen können
  • Trotz sorgfältiger Herstellung unserer Gerichte können neben den gekennzeichneten Zutaten Spuren anderer Stoffe enthalten sein, die im Produktionsprozess in der Küche verwendet werden.

 

  • A Gluthaltiges Getriede
  • B Krebstiere
  • C Ei
  • D Fisch
  • E Erdnuss
  • F Soja
  • G Milch bzw. Laktos
  • H Nüsse/Schalenfrüchte
  • L Sellerie
  • M Senf
  • N Sesam
  • O Sulfite
  • P Lupinen
  • R Weichtiere